Notartermin
Für den Immobilienverkauf ist eine notariellen Beurkundung, notarieller Kaufvertrag erforderlich.
Wir stimmen mit dem Notariat alle Formalitäten ab, soweit wir dazu beauftragt und bevollmächtigt sind ab.
In der Regel von der Erstellung des Erstentwurfes, einschließlich Nachbesserungen, Kommunikation zwischen den Beteiligten auf Verkäufer- und Käuferseite, sonstigen Dritten, bis zum Geldeingang bei der Verkäuferseite, Eigentumswechsel an die Käuferseite, einschließlich aller sonstigen Schritte.
Mehr dazu gerne persönlich.