Hinweis Geldwäschegesetz
Sehr geehrte Interessentinnen, sehr geehrte Interessenten,
als Immobilienmakler müssen wir als Verpflichtete gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz (GwG) die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten beachten. Hierzu gehört die Feststellung der Identitiät durch Erheben von Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) und das Überprüfen der Identität des Vertragspartners bzw. des wirtschaftlich Berechtigten. Dies erfolgt im Falle der Begründung einer Geschäftsbeziehung, spätestens jedoch, sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Kaufvertrags geäußert wird und die Kaufvertragsparteien hinreichend bestimmt sind. Es handelt sich um einen Vorgang, zu dem wir gesetzlich verpflichtet sind.
Im Rahmen dieser Identifizierung benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises. Bei unserem ersten gemeinsamen Treffen bzw. Besichtigung müssen wir Ihren Ausweis nochmals im Original einsehen. Alternativ haben wir die Möglichkeit die Identitätsfeststellung im Post-Identverfahren durchzuführen.
Bei juristischen Personen sind ein Handelsregisterauszug und eine Gesellschafterliste erforderlich, um den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren. Wir weisen darauf hin, dass wir verpflichtet sind die erhobenen Daten mindestens 5 Kalenderjahre aufzubewahren.
Weitere Informationen zu unseren Obliegenheiten entnehmen Sie bitte den Hinweisen der Landesdirektion Sachsen.
Danke für Ihr diesbezügliches Verständnis.