Etwa drei bis vier Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollten Bauherren ihr Haus auf mögliche Mängel untersuchen. Dazu gehören Feuchtigkeitsstellen, Abplatzungen an Oberflächen oder Lockerungen bei Schneegittern, Rinnen oder Geländern. Ein unabhängiger Sachverständiger könne am besten beurteilen, ob es sich um normalen Verschleiß oder um Mängel aufgrund fehlerhafter Planung oder unsachgemäßer Ausführung handelt.
Sachverständige sind erfahrene Experten, die nicht nur wissen, wo sie nach Mängeln suchen müssen, sondern auch die Ursachen für diese Mängel identifizieren können. Bauherren können so rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sicherstellen, dass ihr Haus die vertraglich zugesicherte Qualität hat und ein Haus ohne Mängel ist, für das sie bezahlt haben.
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