Zudem kommen die sogenannte Gaspreisbremse und die Strompreisbremse für private Haushalte, kleine und mittelständische Unternehmen. Von März 2023 bis April 2024 soll der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Der Strompreis wird durch die Strompreisbremse auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies Begrenzung gilt allerdings nur für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Wer Energiesparmaßnahmen durchführen und fördern lassen möchte, sollte vorab prüfen, ob diese tatsächlich förderfähig sind. So sollen künftig beispielsweise nur noch Heizungen gefördert werden, die auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energie betrieben werden. Über weitere Neuerungen im Energiebereich können sich Interessenten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de informieren.
Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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